Cybersicherheit über die gesamte Lieferkette

Cyber Resilience Act: Warum die Einbindung Ihrer Lieferanten entscheidend ist

Der Cyber Resilience Act betrifft nicht nur Ihre eigenen Produkte, sondern auch Ihre Lieferanten. Warum jetzt eine enge Zusammenarbeit mit Zulieferern essenziell ist, um Risiken zu minimieren und langfristige Compliance sicherzustellen.

Die Sicherheit digitaler Produkte ist nicht nur eine unternehmerische Herausforderung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Der Cyber Resilience Act (CRA) der Europäischen Union definiert neue Mindestanforderungen an die Cybersicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen müssen nicht nur ihre internen Sicherheitsmassnahmen optimieren, sondern auch nachweisen, dass ihre Lieferanten die regulatorischen Vorgaben einhalten. 

Handlungsbedarf für Unternehmen – das Wichtigste auf einen Blick

Der Cyber Resilience Act verpflichtet Unternehmen dazu, die Cybersicherheit über ihre gesamte Lieferkette hinweg sicherzustellen – unabhängig davon, ob die Zulieferer innerhalb oder ausserhalb der EU ansässig sind. 

Wer die Regeln nicht erfüllt, riskiert erhebliche Konsequenzen

Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen proaktiv handeln: 

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Massnahmen erforderlich sind, um CRA-konform zu bleiben und langfristige Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. 

Cyber Resilience Act

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Whitepaper zum Cyber Resilience Act

Dieses Whitepaper bietet praxisnahe Einblicke und konkrete Handlungsempfehlungen, um Ihr Unternehmen fit für die neuen EU-Richtlinien für Cybersecurity zu machen.

Was ist der Cyber Resilience Act? 

Der Cyber Resilience Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Komponenten definiert. Unternehmen, die diese Produkte im EU-Binnenmarkt anbieten, sind verpflichtet, nachzuweisen, dass sie die erforderlichen Sicherheitsstandards über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte einhalten. 

Die zentralen Anforderungen umfassen: 

Zulieferer sehen sich mit der besonderen Problematik konfrontiert, dass ihre Komponenten an den gleichen hohen Sicherheitsstandards gemessen werden wie die des Endproduktherstellers. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie gefertigt worden sind, insofern das Endprodukt in Europa vertrieben wird.  

Mehr Einblicke in den CRA finden Sie in unserem Whitepaper zum Cyber Resilience Act, in dem wir die Kernanforderungen, Herausforderungen und mögliche Strategien konkret beleuchten. 

Welche Auswirkungen hat der CRA auf Zulieferer – auch ausserhalb Europas?

Obwohl der CRA keinen eigenen Artikel ausschliesslich für Zulieferer enthält, leitet sich aus den Bestimmungen eine klare Mitverantwortung für Drittanbieter ab – egal, ob sie aus der EU oder anderen Teilen der Welt stammen. 

Besonders relevant ist hierbei Artikel 13 Absatz 5 des CRA, welcher die gründliche Überprüfung der Integration von Drittkomponenten (z. B. Softwarebibliotheken, Hardware-Bauteile oder Open-Source-Komponenten) vorschreibt, um zu verhindern, dass diese die Sicherheit des Endprodukts negativ beeinflussen. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre eigenen Schutzmassnahmen regelmässig überprüfen müssen – aber auch ihre Zulieferer zum Einhalten der CRA-Anforderungen verpflichten sollten. 

Darüber hinaus verlangt Artikel 13 Absatz 6, dass entdeckte Sicherheitslücken in Fremdkomponenten unverzüglich dem jeweiligen Hersteller oder Anbieter dieser Teile gemeldet werden.  

Ausschnitt einer Hand mit Stift

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Checkliste zur Umsetzung des Cyber Resilience Act

Unsere Checkliste zur Umsetzung des Cyber Resilience Act bietet Ihnen einen klaren Leitfaden, um alle erforderlichen Schritte effizient zu planen und umzusetzen.

Welche Folgen hat das für Lieferanten?

Erfüllt ein Zulieferer die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards nicht, besteht die Gefahr, dass das gesamte Endprodukt als nicht konform eingestuft wird und somit keinen Marktzugang in die EU erhält. Unternehmen müssen daher gezielt steuern, mit welchen Partnern sie zusammenarbeiten und wie sie Sicherheitsmechanismen vertraglich durchsetzen. 

Wie Sie Ihre Lieferanten in die Pflicht nehmen und Ihre Cyber-Compliance absichern

Um die CRA-Vorgaben einzuhalten, ist eine enge Koordination mit den Lieferanten unausweichlich. Unternehmen sollten proaktiv Massnahmen ergreifen, damit auch ihre Partner die geforderten Sicherheitsstandards befolgen.

1. Vertragliche Sicherheitsanforderungen klar definieren

Passen Sie bestehende Lieferantenverträge gezielt an, um die Cyber-Resilienz zu erfüllen. Auf diese Weise etablieren Sie verbindliche Sicherheitsstandards und schaffen Transparenz.  

Prüfen Sie, ob die folgenden Punkte in Ihren Verträgen verankert sind: 

Tipp: Stimmen Sie sich mit Ihrer Rechtsabteilung ab, um Verträge sowohl praxisgerecht als auch rechtskonform zu gestalten.

2. Regelmässige Audits und Lieferantenbewertungen etablieren

Selbst mit verbindlichen Verträgen bleibt eine zentrale Frage: Werden die vereinbarten Sicherheitsstandards tatsächlich eingehalten? Die Antwort auf diese Frage kann nur ein strukturiertes Lieferantenmanagement liefern. 

Zu den empfehlenswerten Kontrollmechanismen gehören: 

3. Reaktionsprozesse für Sicherheitslücken definieren

Sicherheitsvorfälle lassen sich nicht vollständig vermeiden. Entscheidend ist, wie Sie darauf reagieren. 

Folgende Fragen sollten Sie in den Vereinbarungen mit Ihren Zulieferern klären

4. Open-Source-Risiken aktiv managen

Zahlreiche digitale Produkte nutzen Open-Source-Software und stellen dadurch ein oft unterschätztes Risiko dar. Ohne ein strukturiertes Management besteht die Möglichkeit, dass veraltete oder unsichere Codes unerkannt bleiben, was potenziell gefährliche Sicherheitslücken nach sich zieht. Ein proaktiver Umgang mit diesen Komponenten ist daher entscheidend, um langfristig die Integrität und Sicherheit der Software zu gewährleisten. 

Ein systematisches Open-Source-Risikomanagement umfasst: 

Cyber Resilience Act

Wissen zum CRA

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Die Umsetzung des CRA erfordert technisches Fachwissen, strategische Planung und gezieltes Lieferantenmanagement. bbv bietet Ihnen individuelle Cybersecurity-Services, um den wachsenden Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. 

Unser Angebot an Sie: 

Sie möchten wissen, wie gut  Sie und Ihr Unternehmen auf den Cyber Resilience Act vorbereitet ist? Dann nutzen Sie unser CRA-Quiz, um eine erste Einschätzung zu gewinnen. 

Jetzt handeln und die CRA-Compliance aktiv gestalten! 

Der Cyber Resilience Act (CRA) revolutioniert die Vorgaben für digitale Produkte nachhaltig. Unternehmen, die schnell reagieren, reduzieren Risiken und festigen ihre Marktposition. bbv steht Ihnen bei diesem Prozess als kompetenter Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um gemeinsam eine Cybersecurity-Strategie zu entwickeln, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. 

Portraitbild von Roland Achermann
Der Experte

Roland Achermann

Roland Achermann ist als Head of Business Area bei bbv für den Bereich Industrie und Energie verantwortlich. Er verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung. Heute bringt Roland seine Expertise in den Bereichen Digitalisierung und Individualsoftware in spezifische Lösungsangebote ein.
Head of Business Area
bbv Schweiz

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