EU-Regulierung zieht an

Cyber Resilience Act: Was Hersteller ab September 2026 beachten müssen

Der Cyber Resilience Act geht in seine heisse Umsetzungsphase: In rund einem Jahr gelten die verpflichtenden Vorgaben zum Schwachstellenmanagement und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen bei digitalen Produkten. Was es nun zu tun gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Cyber Resilience Act: Was Hersteller ab September 2026 beachten müssen

Mit dem Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) führt die Europäische Union ab dem 11. September 2026 verpflichtende Vorgaben zum Schwachstellenmanagement und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen für Produkte mit digitalen Komponenten ein. Die umfassenden Cybersicherheits- und Transparenzanforderungen des CRA werden ab Dezember 2027 vollständig angewendet. Doch schon ab Herbst 2026 setzen wichtige Vorgaben neue Standards für Hersteller, Importeure und Händler digitaler Produkte.

Wer ist vom CRA betroffen?

Der CRA gilt für alle Akteure, die Produkte mit digitalen Elementen in der EU in Verkehr bringen – von IoT-Geräten über Software bis hin zu embedded Systems. Ausnahmen bestehen für Produkte, die ausschliesslich für nationale Sicherheit, Medizinprodukte, Fahrzeuge oder Luftfahrt bestimmt sind.

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Was ist ab September 2026 verpflichtend?

Schwachstellenmanagement und Meldepflichten

Dokumentationspflichten

Weitere CRA-Anforderungen gelten ab Dezember 2027

Ab dem 11. Dezember 2027 treten die restlichen umfangreichen Cybersicherheits-Pflichten in Kraft:

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Vorteile für Unternehmen: Compliance als Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die den CRA nicht nur als Pflicht, sondern als Strategie verstehen, profitieren gleich doppelt.

Das sollten Unternehmen jetzt tun

Ab sofort sollten Unternehmen organisatorische und technische Massnahmen starten, um den CRA zu erfüllen:

Checkliste Umsetzung Cyber Resilience Act Symbolbild

Checkliste

Für die erfolgreiche Implementierung des Cyber Resilience Act

Unsere Checkliste zur Umsetzung des Cyber Resilience Act bietet Ihnen einen klaren Leitfaden, um alle erforderlichen Schritte effizient zu planen und umzusetzen.

Fazit: Frühzeitig Compliance sichern

Die ab 11. September 2026 verpflichtenden Melde- und Schwachstellenmanagement-Pflichten erfordern von Unternehmen sofortiges Handeln. Gleichzeitig sollten Firmen die weitere umfangreiche Umsetzung der CRA-Anforderungen ab Dezember 2027 sorgfältig vorbereiten, um Sicherheit, Marktchancen und regulatorische Compliance dauerhaft zu gewährleisten. Die Umsetzung eines vollständigen Sicherheits- und Transparenzkonzepts ist der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg im digitalen EU-Binnenmarkt.

Portraitbild von Roland Achermann
Der Experte

Roland Achermann

Roland Achermann, Head of Business Area bei bbv, bringt umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung mit. Dank seiner praxisorientierten Lösungsansätze und seinem umfassenden Verständnis von Cybersecurity unterstützt er Unternehmen wirkungsvoll dabei, die Vorgaben des Cyber Resilience Act umzusetzen und ihre Resilienz nachhaltig zu stärken.

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