Gerade in Zeiten des Coronavirus gewinnen digitale Formen der Vertragsunterzeichnung an Bedeutung. Doch was gibt es beim Einsatz von E-Signaturen zu beachten? Wir haben bei bbv-Hausjurist Markus Haas nachgefragt. «Nur die qualifizierte E-Signatur entspricht der handschriftlichen Unterschrift»